Im November 2023 leitete die Staatsanwaltschaft Wien Ermittlungen gegen die Klimaschutzgruppe Letzte Generation ein. Wegen des Verdachts auf Bildung einer kriminellen Vereinigung („Mafia-Paragraf“ 278 StGB). Seither hat sich wenig getan. „Aktuell warten wir darauf, dass die Staatsanwaltschaft Wien sich dazu durchdringt, entweder die Vorwürfe einzustellen oder uns endlich anzuklagen. Bis jetzt gibt es keine Neuigkeiten“, so die Letzte Generation.
Im vergangenen August beendete die Letzte Generation ihre Proteste wie das Ankleben an Straßen. Man sehe „keine Perspektive für Erfolg“ mehr, so die Begründung.
Seither ist es ruhiger um die Letzte Generation geworden, allerdings wirkt der Aktionismus nach. Einige Aktivist*innen sitzen ihre Strafen lieber ab, als sie zu bezahlen. Am Dienstag wurde ein Vergleich mit dem Flughafen Wien erzielt. Dieser hatte eine Zivilklage gegen sieben Unterstützer*innen eingebracht, die bei einer Störaktion im Juli 2024 im Ankunftsbereich Konfetti verstreut und Farbe verschüttet haben sollen. Für die Reinigung wollte der Flughafen stolze 30.000 Euro – nach dem Gerichtstermin bekommt er nun 15.000 Euro.
Wenige Tage vor dem Vergleich, erzielte ein Aktivist der Letzten Generation einen Erfolg. Weil er bei einer Aktion den Protestort in Wien auf Polizeianordnung nicht verlassen hatte, nahm ihn die Polizei fest. Im Polizeianhaltezentrum (PAZ) in der Rossauer Lände erfolgte dann seine Durchsuchung. Dabei fasste ein Polizist an seine Hoden.
Das Landesverwaltungsgericht Wien entschied nun, dass dies nicht zulässig ist. Zuvor hatte das Gericht bereits in mehreren anderen Fällen ähnlich entschieden: Nackt-Untersuchungen oder die Abtastung von Genitalien von Klimaschützer*innen sind nicht zulässig.
„Ich frage mich, warum der Polizist überhaupt meine Hoden anfassen wollte. So ein Verhalten ist einfach extrem seltsam und unpassend“, so der Aktivist. Das Gericht betonte, dass nicht ersichtlich gewesen sei, warum die „Berührung der Genitalien“ notwendig gewesen sein solle. Die Richterin entschied daher, dass der Griff an die Hoden unverhältnismäßig und damit rechtswidrig war.
Schon zuvor hatten die Klimaaktivist*innen ähnliche Entscheidungen erwirkt. Es wurde entschieden, dass das Herunterziehen der Unterhose und eine Nacktuntersuchung rechtswidrig waren, ebenso wie das Abtasten von Po und Vulva.
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